Jede/r wird in dieser Haltung wertgeschätzt und angenommen. Gottes Liebe macht vor Niemandem Halt.
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"Informationen und Regelungen zu Gottesdiensten unter Coronaschutzmaßnahmen"
(Stand: 6. Mai 2020)
Erklärung des Leitenden Pfarrers
der Katholischen Kirchengemeinde St. Lambertus, Mettmann,
zur möglichen Öffnung der katholischen Gotteshäuser für Öffentliche Gottesdienste
Ab 1.5.2020 ist nach Aussagen der Landesregierung NRW und des Erzbistums Köln unter bestimmten Voraussetzungen (Beachtung der Hygienevorschriften, klare Abstandsregelungen, begrenzte Platzkapazität) die Feier von Öffentlichen Gottesdiensten in Kirchengebäuden wieder zulässig. Die Entscheidungsträger im „Corona-Krisenstab“ der Pfarrgemeinde St. Lambertus, Vertreter(innen) aus Pfarrgemeinderat, Kirchenvorstand, Kirchenangestellten und Seelsorgeteam, haben bereits am Sonntag beraten, wie die dazu nötigen Auflagen praktisch umgesetzt werden können.
Wir beabsichtigen, ab 11.5.2020 jeweils werktags um 9 Uhr und um 19 Uhr in der Pfarrkirche St. Lambertus am Markt eine Hl. Messe anzubieten, möglichst ohne Anmeldeverfahren. Dazu ist die Kirche eine halbe Stunde vor Gottesdienstbeginn geöffnet. Es ist aber zu beachten, dass nur markierte Plätze zur Verfügung stehen und der Gottesdienstbesuch „auf eigene Gefahr“ erfolgt. Ordner werden dafür Sorge tragen, dass die oben genannten Auflagen (die Hygiene und die Abstandsregelung betreffend) eingehalten werden. Die Verpflichtung zu Mund- und Nasenschutz besteht aber zunächst nicht.
Aufgrund der Klärung eines erforderlichen Anmeldeverfahrens für die Mitfeier der Sonntagsgottesdienste (das sind zu „normalen“ Zeiten bei 7 Heiligen Messen an 5 Kirchorten zwischen 1.100 und 1.400 Besucherinnen und Besucher!) können wir nach augenblicklichem Stand erst ab Pfingsten wieder Öffentliche Sonntagsgottesdienste ermöglichen. Zur Dokumentationspflicht über die einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, um eventuelle Ansteckungsketten nachvollziehen zu können, gibt es zum Stand 28.4., 8 Uhr, noch keine Anweisung aus der Erzbischöflichen Behörde in Köln (Generalvikariat). Wenn es dazu kommt, sind weitere Vorarbeiten auch bezüglich Datenschutz erforderlich. Viele denkbare analoge oder digitale Lösungen werden schon diskutiert und auf ihre Praxistauglichkeit hin überprüft.
Wir bitten um Verständnis, dass der Corona-Krisenstab der Kirchengemeinde sich zur Zeit außer Stande sieht, zu einem früheren Zeitpunkt Öffentliche Sonntagsgottesdienste zu ermöglichen. Vielleicht gibt es zu Christi Himmelfahrt bei günstiger Witterung das Angebot einer „Open-Air-Messe“ an einem geeigneten Ort.
Selbstverständlich bleiben die Kirchen selbst zu Gebet und Stille weiterhin täglich von 9 bis 18 Uhr geöffnet. Sonstige Veranstaltungen, einschließlich aller Gruppenaktivitäten, entfallen zunächst bis 31.Mai. Die pfarreigenen Einrichtungen bleiben ebenfalls bis Ende Mai geschlossen.
Mettmann, den 28.4.2020
Für das Entscheidungsgremium:
Msgr. Herbert Ullmann, Leitender Pfarrer
Ältere Meldung:
• Rundmail [vom 18.3.20 / 12:00]:
Rundmail zum Corona-Virus
• Schreiben von Pfarrer Ullmann [16.3.20 / 16:00]:
Aktualisierte INFORMATION zum Umgang mit den Herausforderungen des Corona-Virus in unserer Pfarrgemeinde
• Verlautbarungen vom 13./14.3.20 der Pfarrei St. Lambertus:
Auswirkungen der Corona-Epidemie für die Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus Mettmann
Öffnungszeiten:
Montag: 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Dienstag: 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Das Pfarrbüro ist vom 24.12.2024 bis 01.01.2025 geschlossen,
außerdem am 06.01.2025!